26. April 2023
Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert:Informationen zur Förderung im Jahr 2023 (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft)
Für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der Förder-Rahmenbedingungen ab, die durch den Bund vorgegeben werden. Diese Änderungen wirken zum Teil auch schon in das aktuelle Jahr 2023 hinein und führen zu Anpassungen.
Einige Teilbereiche und deren Fördermaßnahmen der VwV NWW (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft) werden gemeinsam durch das Land Baden-Württemberg und den Bund finanziert (GAK-Mittel). Dazu zählen Zuwendungen
Mit folgenden Änderungen bzw. Unsicherheiten ist aufgrund der signalisierten Änderungen in den Förder-Rahmenbedingungen zum Jahr 2024 zu rechnen:
Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich für antragsstellende Waldbesitzende folgende Konsequenzen im laufenden Förderjahr 2023:
Zur Fördermaßnahme „Schadholzaufarbeitung“ ist im Förderjahr 2023 zu beachten, dass ab 01.05.2023 (Datum der Holzliste!) nur noch tatsächliches Schadholz förderfähig ist. Jegliches Frischholz oder planmäßig eingeschlagenes Holz (z.B. Rändelung eines Käfernestes) ist von der Förderung ausgeschlossen.Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Privatwald am Forstamt des Landkreises Rottweil gerne zur Verfügung (E-Mail: privatwald@landkreis-rottweil.de).