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      Borkenkäfer fliegt wieder: Waldbesitzende müssen aktiv handeln

      6. Juli 2026

      Pressemitteilung des Forstamt Rottweil vom 02.07.2026

      Der Sommer ist mit hohen Temperaturen in vollem Gange und auch die Borkenkäfer haben eine gesteigerte Aktivität. Deshalb heißt es auch weiterhin für alle Waldbesitzenden an der Überwachung und Aufarbeitung befallener Bäume dran zu bleiben. Auch vom Käfer befallene Flächen aus dem letzten Jahr sollten weiterhin kontrolliert werden.

      Das Forstamt Rottweil hat dieses Jahr schon einige Schulungen für Waldbesitzende angeboten und weist aber ausdrücklich darauf hin, dass jeder für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzende dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleitungen überwachen die Einhaltung dieser Regelungen und schreiten bei Verstößen ein.

      Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

      • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
      • Harztröpfchen am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
      • Von Spechten abgeschlagene Rindenstücke;
      • Verblassend fahl grün werdende bis vergilbende Nadeln.

      Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzende ihre Waldbestände kontrollieren:

      • Am besten im wöchentlichen Turnus;
      • Insbesondere ist auf vom Sturm geworfenes Holz zu achten;
      • Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

      Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

      • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher, dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling, dient. Durch Hacken können Gipfel unschädlich gemacht werden. Ein Verbrennen ist aufgrund der Waldbrandgefahr aktuell untersagt.
      • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
      • Für den Holzverkauf soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 15 Festmeter betragen, besser sind 30 Festmeter. Vor Beginn der Arbeiten ist die Aushaltung des Holzes für den Holzverkauf mit der örtlichen Revierleitung abzustimmen.

      Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

      Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

      Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

      Können Waldbesitzende die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Betreuung der örtlich zuständigen Revierleitenden in Anspruch nehmen. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt

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