Das neue Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Die Erklärvideos des Fachverbands Standesbeamte Baden-Württemberg e.V. zeigen, was bei der Namensvergabe bei Kindern und bei der Eheschließung möglich ist.

Copyright: Fachverband Standesbeamte Baden-Württemberg e.V.

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