30. April 2025
Das neue Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Die Erklärvideos des Fachverbands Standesbeamte Baden-Württemberg e.V. zeigen, was bei der Namensvergabe bei Kindern und bei der Eheschließung möglich ist.
Copyright: Fachverband Standesbeamte Baden-Württemberg e.V.