18. Februar 2021
Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert zur forstlichen Förderung für Privatwaldbesitzer:
Mitte 2020 wurde die forstliche Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) neu aufgelegt. Weitergehende Informationen zur Förderrichtlinie (z.B. Fördermöglichkeiten, Fördersätze, Förderantragsformulare) finden Sie unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Forstwirtschaftliche+Foerdermassnahmen oder Sie kontaktieren die Ansprechpartner im forstlichen Revierdienst oder im Innendienst (Sachgebiet Privatwald: Regine Schölch Tel: 0741/244 552, E-Mail: regine.schoelch@landkreis-rottweil.de) im Forstamt des Landratsamtes Rottweil. Weitere Informationen zum Forstamt finden Sie auch unter https://www.landkreis-rottweil.de/de/Landratsamt/aemter-Organigramm/Forstamt.
Grundsätzlich muss die Antragsstellung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen, eine nachträgliche Antragsstellung ist dann nicht mehr möglich. Dies gilt z.B. bei folgenden Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit den Extremwetterereignissen:
Wiederbewaldung von Schadflächen als Folge der Extremwetterereignisse:
Bewässerung bei geförderten Wiederbewaldungen
Hinsichtlich der Antragsstellung gilt bei der Aufarbeitung, Entrindung und dem Hacken von Schadholz ausnahmsweise die nachträgliche (nach Maßnahmenabschluss) Antragsstellung. Allerdings ist vor Maßnahmenbeginn zwingend Kontakt mit dem zuständigen, staatlichen Revierleiter des Forstamtes am Landratsamt Rottweil aufzunehmen, um die Maßnahme formlos anzuzeigen. Falls diese formlose Anzeige nicht erfolgt ist, kann dies zum Ausschluss der Förderung führen. Des Weiteren ist bei der Aufarbeitung, Entrindung und dem Hacken von Schadholz folgendes zu beachten:
Nach aktuellem Stand ist auch bei einer Förderung des Borkenkäfer-Monitorings die Antragsstellung nach Abschluss der Maßnahme im jeweiligen Jahr möglich – also voraussichtlich ab Oktober / November 2021. Der Waldbesitzer erhält die Förderung pro Hektar und Jahr, förderfähig sind nach derzeitigem Stand Flächen mit einem Mindestanteil an Nadelholz von 10% und Waldbestände ab 20 Jahren.
Wenn Sie als Nachweis für Ihre Förderanträge Karten, Luftbilder etc. benötigen sollten, können Sie diese jederzeit im frei zugänglichen Geoportal Baden-Württemberg unter https://www.geoportal-bw.de/ erstellen, bearbeiten und ausdrucken.
Seit dem Jahreswechsel gibt es außerdem eine weitere Möglichkeit für Waldbesitzer, sich Informationen zum Wald zu beschaffen: Unter Federführung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wurde eine Smartphone-Applikation entwickelt, in der u.a. die Lage, Grenzen und Flächengröße von Waldflurstücken angezeigt werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit sich über Waldfunktionen, Schutzgebiete und Rettungspunkte zu informieren sowie sich Luftbilder zu erstellen. Die Smartphone-App „WaldExpert“ ist kostenlos im „Google Play Store“ oder im „Apple App Store“ erhältlich und soll laufend weiterentwickelt und verbessert werden.