Überblick über die jeweils neue Corona-Verordnung:
Folgende Betriebe müssen für diese Zeit Ihren Betrieb schließen:
– Gastronomiebetriebe aller Art (Liefer- und Abholservice bleiben erlaubt)– Indoor- und Outdoor-Freizeitaktivitäten (Museen eingeschlossen)– Spaß- und Schwimmbäder sowie Thermen und Saunen.
Darüber hinaus bleiben touristische Übernachtungen in jeglichen Übernachtungsbetrieben untersagt, ausgeschlossen Geschäftsreisende und Dauercamper.Außerdem sind kulturelle Veranstaltungen untersagt.
Die Anträge zur November- und Dezemberhilfe können über diese Plattform gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt durch einen berechtigten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.).
Sollten Sie nicht wissen, ob und wie Sie die Dezemberhilfen beantragen können, bitten wir Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder der zuständigen IHK (Startseite – IHK Südlicher Oberrhein oder Startseite – IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg) zu erkundigen.