THE LÄNDARZT geht in die nächste Runde:
Vom 1. bis 31. März 2025 sind wieder Bewerbungen für die Landarztquote möglich

Die Landarztquote in Baden-Württemberg geht in die fünfte Runde: Vom 1. bis einschließlich 31. März 2025 können sich Interessierte unabhängig von ihrer Abiturnote über www.ländarzt.de für einen von 75 Studienplätzen im Bereich Humanmedizin bewerben. Das Programm fördert gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen.
Was dahinter steckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.
Bei der Vergabe der Studienplätze kommt es nicht auf die Abiturnote an. Für die Vergabe der Studienplätze zählt vielmehr das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich – ob beruflich oder ehrenamtlich – sind auch von Vorteil.
Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung im Land. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt wie beispielsweise Betreuungspflichten.