Erneut können Firmen für die kommende Tranche 25 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land!“ bis 31.08.2025 Förderanträge für Neuentwicklungen über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre).

Wichtig: Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (Definition vgl. Internet – nicht: Randzone Verdichtungsgebiet) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Wichtige Informationen finden Sie hier.

Interessierte Firmen und Gemeinden werden gebeten, sich direkt an das Regierungspräsidium Freiburg, Frau Nicole Bucher, Tel.: 0761 / 208-1255, Mail: nicolette.bucher@rpf.bwl.de zu wenden.