5. Mai 2025
Erneut können Firmen für die kommende Tranche 25 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land!“ bis 31.08.2025 Förderanträge für Neuentwicklungen über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre).
Wichtig: Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (Definition vgl. Internet – nicht: Randzone Verdichtungsgebiet) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.
Wichtige Informationen finden Sie hier.
Interessierte Firmen und Gemeinden werden gebeten, sich direkt an das Regierungspräsidium Freiburg, Frau Nicole Bucher, Tel.: 0761 / 208-1255, Mail: nicolette.bucher@rpf.bwl.de zu wenden.