9. Februar 2021
I .Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Dezember 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.197.500 €1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 5.270.100 €1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -72.600 €1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -72.600 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.950.200 €2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.824.600 €2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 125.600 €2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.553.400 €2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.049.500€2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -496.100 €2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -370.500 €2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 190.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -107.100 €2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 82.900 €2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -287.600 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 190.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen vonVerpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungenfür Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H. der Steuer- messbeträge;
Die Grundsteuer wird fällig:a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt;b) am 15. Februar und 15 August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt;c) am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages, wenn dieser dreißig Euro übersteigt.
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge.
II. Das Landratsamt Rottweil hat mit Erlass vom 26.01.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt
III.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO von
Freitag, 12. Februar 2021, bis Montag, 22. Februar 2021,
je einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 11, nach Voranmeldung zur Einsichtnahme aus.
Die Voranmeldung kann telefonisch unter 07836/939713 oder per E-Mail an daniela.duttlinger@schenkenzell.de erfolgen.
Schenkenzell, 09.02.2021
gez.HeinzelmannBürgermeister