20. Juni 2022
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu geregelt.
Bereits vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen Grundstückseigentümer zur Ermittlung der Grundsteuerwerte Erklärungen an das Finanzamt abgeben (siehe auch www.grundsteuer-bw.de).
Das Landesfinanzministerium hat hierzu ein Informationsblatt herausgegeben, in dem das Verfahren erläutert wird. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden:
Wer außerdem den Bodenrichtwert seines Grundbesitzes wissen möchte, kann dies über das landesweite Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS-BW) herausbekommen.