Bescheinigung für Rentnerinnen und Rentner
9. Januar 2026
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.
Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug
Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Gerne dürfen Sie sich bei Fragen auch an Frau Kupsch, Tel. 07836/9397-16 bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell wenden.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.
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