Am Mittwoch, 27.09.2023 findet ab 19:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Schenkenzell eine Sitzung des Gemeinderates statt. Zu dieser Sitzung sind interessierte Einwohner*innen freundlich eingeladen. Öffentlich werden folgende Punkte beraten:
Die Gemeindeverwaltung, einschließlich Tourist-Info, bleiben am Montag, 02.10.2023 (vor dem Tag der Deutschen Einheit) geschlossen.
Die stationäre Sammelstelle des Landkreises für Problemstoffe und Elektrogeräte beim Zwischenlager der Fa. ALBA in Dunningen bleibt am Freitag, den 29. September 2023 geschlossen.
Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen – mit diesem gemeinsamen Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Württemberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zusammengeschlossen.
Kostenlose, 2-stündige Vorträge in Villingen-Schwenningen nach Anmeldung per Mail.
An der Auffahrt zum Fräulinsberg wird auf einer Länge von 20 m die Böschung durch eine Natursteinmauer verstärkt. Das Bauunternehmen Siegbert Armbruster hat mitgeteilt, dass die Arbeiten voraussichtlich aber der kommenden Woche, KW 37, bis einschließlich KW 38 stattfinden werden.
Neue Selbstverwaltung bei der Rentenversicherung gewählt: Karoline Bauer und Kai Burmeister bilden neue Vorstandsspitze der DRV Baden-Württemberg
Mit Preisen geehrt wurden die ersten 3 Plätze der Wertung. Erster und fleißigster Kilometersammler war Karl-Phillip Schmid. Danach folgte Elmar Mäntele, welcher mit 732 km knapp vor Marita Mäntele, als zweiter abschloss.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Rottweil über das Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern. Das Landratsamt Rottweil erlässt gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. § 75 Abs. 1 Satz 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) und § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende I. Allgemeinverfügung: