Angebot von Schulungen zum Borkenkäfer
26. Mai 2026
Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert:
Das Forstamt des Landkreises Rottweil lädt Waldbesitzende zu mehreren kostenlosen Schulungsterminen rund um das Borkenkäfermonitoring ein. Ziel ist es, frühzeitig Anzeichen eines Befalls zu erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Die jeweils zuständigen Forstrevierleitungen vermitteln dabei wichtiges Wissen über Borkenkäferarten, typische Schadbilder, forstliche Gegenmaßnahmen sowie natürliche Gegenspieler der Schädlinge.
Wichtig zu wissen: Waldbesitzende sind gesetzlich verpflichtet, ihre Flächen regelmäßig auf Sturmholz und Borkenkäferbefall zu kontrollieren und befallenes Holz aufzuarbeiten.
Die Schulung unterstützt dabei, dieser Verantwortung fachgerecht nachzukommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Liste der Schulungen samt Google Maps-Links, weitere Infos zum Thema und die aktuellen Fangzahlen der Borkenkäferfallen im Landkreis finden sich auf der Website des Forstamts: http://www.landkreis-rottweil.de/Borkenkaefer.
Folgende Schulungstermine finden im Juni und Juli 2026 statt:
Förderung des Borkenkäfermonitorings im Jahr 2026 möglich
Das Borkenkäfermonitoring kann auch im Jahr 2026 im Privatwald sowie Kommunalwald gefördert werden. Die Fördermaßnahme unterstützt Waldbesitzende, die ihren Wald im Jahr 2026 regelmäßig hinsichtlich Befall durch den Borkenkäfer kontrollieren.
Das Borkenkäfermonitoring ist ein Sonderförderverfahren, daher wird der Förderantrag erst nach Maßnahmenabschluss bei der zuständigen Unteren Forstbehörde Rottweil eingereicht. Hierfür ist es allerdings zwingend notwendig, dass die Maßnahme vom Waldbesitzenden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn per E-Mail bei der zuständigen Forstrevierleitung angezeigt wird.
Bitte teilen Sie der zuständigen Revierleitung in der formlosen Anzeige folgende Informationen mit:
• Betreff in der E-Mail: „formlose Anzeige Borkenkäfermonitoring, Name, Vorname“
• Vollständiger Name / Vorname des Waldbesitzenden (inkl. Adresse und Kontaktdaten)
• jeweilige Gemeinde und Gemarkung, betroffene Flurstücke, voraussichtliche abgesuchte Flächen in Hektar.
Förderanträge für das Borkenkäfermonitoring 2026 können ab September, müssen aber bis spätestens 16.10.2026 bei der zuständigen unteren Forstbehörde Rottweil eingereicht werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anträge vollständig sind und digital per E-Mail an unser Förderpostfach privatwald@landkreis-rottweil.de gesendet werden.
Bitte beachten Sie weitere wichtige Informationen zur Mindestfördersumme, zu den förderfähigen Waldflächen, zu den Fördervoraussetzungen sowie zu den Nachweisen und Unterlagen auf unserer Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Forstliche-Foerderung.
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