26. Mai 2023
Die auf der Gemarkung Schenkenzell im Landkreis Rottweil amtlich festgestellte Amerikanische Faulbrut der Bienen ist erloschen. Das Landratsamt Rottweil erlässt daher gemäß § 12 der Bienenseuchen-Verordnung nachfolgende
I. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottweil zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 14.07.2022 mit dem darin erklärten Sperrbezirk auf der Gemarkung Schenkenzell und den für den Sperrbezirk geltenden Schutzmaßregeln wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
II. Diese Verfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gemacht.
III. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landratsamt Rottweil mit Sitz in Rottweil Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann während der üblichen Dienstzeiten beim Landratsamt Rottweil, Veterinär- und Verbraucherschutzamt, Johanniterstr. 23, Zimmer 003, eingesehen werden.Rottweil, den 25.05.2023gez. Dr. AdamDezernent ländlicher Raum