Seit ungefähr 20 Jahren sind sie auf dem Vormarsch: Beete oder Flächen, meist vor dem Haus, mit zentimeterdicker Schotterauflage, darunter ein Vlies gegen Unkräuter von unten und mit minimalistischer Bepflanzung. Seit 1. August 2020 hat das Land Baden-Württemberg diese Gartennutzung als nicht mehr zulässig erklärt.
Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert zur forstlichen Förderung für Privatwaldbesitzer: Mitte 2020 wurde die forstliche Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) neu aufgelegt.
I .Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Dezember 2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: